Im September 1992 kam es zu einer Flankenfahrt im Bahnhof Greiz.
Ein Arbeitszug der Bm Weida befuhr die Kopframpe am Stellwerk B2 zum Beladen eines T175 Baggers.
Da sich sonst in diesem Gleisbereich nur die Bahnhofsrangierlok (BR 106) befindet, übersah deren Lokführer durch den Toten Winkel (rückwärts sitzend rechte Lokseite) den abgestellten Arbeitszug in der Kopframpe, so das es zu einer Flankenfahrt kam.
Der Unfall hätte, bei zusätzlicher Unterrichtung der Bahnhofslok über den in der Rampe stehenden Arbeitszug, von der jungen Stellwerkerin verhindert werden können.
Letztlich bekam die volle Schuld der Triebfahrzeugführer der Bahnhofsrangierlok, da er gegen die Dienstvorschrift 408 verstossen hatte: Beim Rangieren wird auf Sicht gefahren, mit Hindernissen im Fahrweg ist stets zu rechnen.
Sowie: Das Bedienen eines Triebfahrzeuges hat stets von dem in Fahrtrichtung rechten Führerstand aus zu erfolgen.
Bei der Deutschen Reichsbahn durften einzeln fahrende Loks bis zu 40 km/h beim Rangieren fahren.
Beim Arbeitszug, bestehend aus BR 101, K-Wagen und Res-Wagen, waren während des Aufpralls alle Bremsen angelegt.........und es kam durch viele glückliche Umstände körperlich niemand zu Schaden.